Der Deckungsgrad einer Vorsorgeeinrichtung allein ist wenig aussagekräftig, um über die finanzielle Situation urteilen zu können. Andere Indikatoren müssen dazu ebenfalls berücksichtigt werden, so z. B. der technische Zinssatz, das Verhältnis Erwerbstätige/Pensionierte, der Umwandlungssatz, die über das gesetzliche Minimum hinausgehenden Leistungen und die damit verbundenen Verpflichtungen.
Pensionskassen unterliegen einer jährlichen Revisionspflicht durch eine Revisionsstelle sowie einen Experten für berufliche Vorsorge.
Es ist u.a. Aufgabe der Revisionsstelle zu prüfen ob:
- die Jahresrechnung und die Alterskonten den gesetzlichen Vorschriften entsprechen;
- die Organisation, Geschäftsführung und Vermögensanlage den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen;
- im Falle einer Unterdeckung die Pensionskasse die erforderlichen Massnahmen zur Widerherstellung der vollen Deckung eingeleitet hat.
Der Experte für berufliche Vorsorge prüft ob:
- die Vorsorgeeinrichtung Sicherheit dafür bietet, dass sie ihre Verpflichtungen erfüllen kann;
- die reglementarischen versicherungstechnischen Bestimmungen über die Leistungen und die Finanzierung den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.